Seit 2018 ist die AWO Kreisverband Ulm e. V. zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung. Im Bereich „Beschäftigung und Qualifizierung“ wird dabei ein Qualitätsmanagementsystem angewendet, das die Forderungen des § 2 der Rechtverordnung zum SGB III (AZAV) erfüllt. Somit erfüllt die AWO Ulm die gestellten Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit.
Zertifikat Trägerzulassung AZAV als PDF-Datei
Projekt START
= Sozialpädagogik - Tagesstruktur - ARbeit - Teilhabe
AGH Aktivierung
Tagesstrukturierende Einsätze in verschiedensten Arbeitsbereichen der AWO oder zahlreichen weiteren gemeinnützigen Organisationen und Kooperationspartner. Zielgruppe sind Menschen im Bezug von SGB II-Leistungen bzw. Bürgergeld.
Inhalte:
- Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach §16 SGB II in Kooperation mit den Jobcentern Ulm und Alb-Donau
- Beschäftigung und Qualifizierung in verschiedenen Arbeitsbereichen der AWO oder bei Kooperationspartnern
- Monatlich bis zu 100 Stunden, flexible Einsatzzeiten nach Absprache möglich
- Anleitung in den Einsatzstellen durch bestehende Fachkräfte
- Individuelle sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
Ziele:
- Tagesstrukturierung
- Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
- Gemeinsame Entwicklung beruflicher und persönlicher Perspektiven
- Stabilisierung der persönlichen Lebensumstände
- Bei Bedarf: Anbindung an weitere Stellen
Hier steht ihnen unser Leitbild Beschäftigungsförderung und Qualifizierung zum Download zur Verfügung.
Thomas Schmidt
Bereichsleitung Beschäftigungsförderung
Schillerstr. 28/3
89077 Ulm