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Im Rahmen der ambulanten Jugendhilfe liegen unsere Tätigkeitsfelder derzeit in den Bereichen Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft nach §§27, 30, 31 SGB VIII.

Seit dem Jahr 2010 ist die AWO Ulm als Träger der "Hilfen zur Erziehung" nach §27 ff. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) anerkannt und bietet Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistandschaft (EB) für Familien, Kinder und Jugendliche an. Ambulante Hilfen zeichnen sich durch einen systemischen Ansatz aus und arbeiten unmittelbar vor Ort eng mit den Familien, Kindern, Jugendlichen sowie dem sozialen Umfeld zusammen.

Erziehungsfragen, praktische Hilfen im Alltag, Konflikte durch Trennung und Scheidung oder der Schritt in ein selbständig geführtes Leben sind einige Beispiele der täglichen Arbeit gemeinsam mit Familien, Kindern und jungen Menschen.

Ein Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ muss beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Der individuelle zeitliche und inhaltliche Umfang ist unterschiedlich und richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der Familien bzw. betreuten jungen Menschen.

 

"Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie."


Die Sozialpädagogische Familienhilfe versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und hilft durch Beratung, Informationsvermittlung, Anleitung und praktische Unterstützung. Sie ist eine intensive Hilfeform für Familien, die im unmittelbaren Lebensbereich stattfindet und sich an den vorhandenen Ressourcen orientiert.

Die Besonderheit der Sozialpädagogischen Familienhilfe liegt in der Intensität und Gehstruktur des ambulanten Angebots. Sie unterstützt Familien in ihrem eigenen Lebensfeld darin, in schwierigen Situationen ihre Stabilität wiederzuerlangen und wirkt präventiv. Für die begleiteten Familien ist die Sozialpädagogischen Familienhilfe kostenfrei (§ 91 KJHG).

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein ambulantes Angebot der Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Rechtsgrundlage für die Sozialpädagogische Familienhilfe ist § 31 i.V.m. §27 SGB VII.

Die SPFH muss beim zuständigen Sozialen Dienst der Stadt Ulm beantragt werden. Erst nach Prüfung der notwendigen Voraussetzungen und entsprechender Genehmigung kann die konkrete Hilfestellung beginnen. Der individuelle zeitliche Umfang ist unterschiedlich und richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der Familien.

Hier gelangen sie zu den Sozialen Diensten der Stadt Ulm.

 

"Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst  unter Einbeziehung des sozialen Umfeld unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern"

Erziehungsbeistandschaft ist ein am Kind oder Jugendlichen orientiertes ambulantes Beratungs- und Unterstützungsangebot und hilft durch Beratung, Informationsvermittlung, Anleitung und praktische Hilfen. Erziehungsbeistandschaft orientiert sich an den vorhandenen Ressourcen, unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrem eigenen Lebensumfeld und wirkt präventiv. 

Erziehungsbeistandschaft (EB) ist ein ambulantes Angebot der Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Rechtsgrundlage für die Erziehungsbeistandschaft ist § 30 i.V.m. §27 SGB VII. Das Angebot ist kostenfrei (§ 91 KJHG).

Die EB muss beim zuständigen Sozialen Dienst der Stadt Ulm beantragt werden. Erst nach Prüfung der notwendigen Voraussetzungen und entsprechender Genehmigung kann die konkrete Hilfestellung beginnen. Der individuelle zeitliche Umfang ist unterschiedlich und richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen.

Hier gelangen sie zu den Sozialen Diensten der Stadt Ulm.

Räumlich befinden sich die ambulanten Hilfen seit Januar 2024 im 2. Stock der AWO in der Schillerstraße 28/3 direkt am Ehinger Tor in Ulm.

 

Jasmin Hopp
Bereichsleitung ambulante Jugendhilfe

AWO Kreisverband Ulm e.V.
Schillerstraße 28/3
89077 Ulm

 

KONTAKT

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ulm e. V.
Schillerstraße 28/3
89077 Ulm
Telefon: 0731 967982-0
E-Mail: info@awo-ulm.de

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