Ambulante Hilfen


Seit dem Jahr 2010 ist die AWO Ulm als Träger der „Hilfen zur Erziehung“ nach §27 ff. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) anerkannt und bietet Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistandschaft (EB) für Familien, Kinder und Jugendliche an. Ambulante Hilfen zeichnen sich durch einen systemischen Ansatz aus und arbeiten unmittelbar vor Ort eng mit den Familien, Kindern, Jugendlichen sowie dem sozialen Umfeld zusammen.

Erziehungsfragen, praktische Hilfen im Alltag, Konflikte durch Trennung und Scheidung oder der Schritt in ein selbständig geführtes Leben sind einige Beispiele der täglichen Arbeit gemeinsam mit Familien, Kindern und jungen Menschen. Ein Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ muss beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Der individuelle zeitliche und inhaltliche Umfang ist unterschiedlich und richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der Familien bzw. betreuten jungen Menschen.

Räumlich befinden sich die ambulanten Hilfen seit Herbst 2012 im 4. Stock der AWO in der Schillerstraße 28/3 direkt am Ehinger Tor in Ulm.

 

Kontakt :

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ulm e.V.
Schillerstr. 28/3
89077 Ulm

Pädagogische Leitung ambulante Hilfen

Frau Jasmin Hopp

Tel.: 0731/967982-40

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